Besondere Hinweise

Landesstelle für den Schulsport unterstützt Lehrkräfte bei der Bewältigung der Corona-Pandemie im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht

Angepasste Lehrgangsprogramme der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht tragen den aktuellen Herausforderungen Rechnung. Sie bieten für das Fach Sport gezielt praxisnahe Hilfen für die Gestaltung des Präsenzunterrichts im Hinblick auf die gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen und für den ggf. erforderlichen Distanzunterricht.

Die Präsenzlehrgänge sind bis einschließlich Freitag, 2. Juli 2021 ausgesetzt!


Das Schutz- und Hygienekonzept zur Aufnahme des Lehrgangsbetriebs in Präsenzform der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Schulsport dient – unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus erlassener Schreiben – dem Gesundheitsschutz der teilnehmenden Lehrkräfte und ist unbedingt zu beachten.

Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens Lehrgänge gegebenenfalls auch kurzfristig abgesagt werden müssen. Prüfen Sie hierzu am Vorabend des Lehrgangs nochmals den Posteingang Ihres Email-Accounts. Sollte Ihre Teilnahme nicht möglich sein, bitten wir um eine frühzeitige Absage, um anderen Kollgen*Innen im Nachrückverfahren freie Plätze anbieten zu können.

Zu den Weiter- und Fortbildungslehrgängen in Sport können grundsätzlich nur Lehrkräfte (hauptamtliche bzw. hauptberufliche sowie laufbahnmäßig ausgebildete nebenberufliche) mit einer Unterrichtsberechtigung für das Fach Sport zugelassen werden.
Sofern nichts anderes angegeben, liegt die maximale Teilnehmerzahl der Lehrgänge bei 30. Die Lehrgangsleitung obliegt der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport, Sachgebiet Lehrerfortbildung.

Bewerbungsverfahren:
Die Bewerbungen für die Sportlehrgänge sind online in „FIBS“ einzugeben über: https://fibs.alp.dillingen.de/
Die Bewerbung muss spätestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgt sein (die Ferien nicht mitgerechnet).
Für den Fall, dass eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, muss das Bewerbungsverfahren mit der Schulleitung bzw. im Volksschulbereich mit den Schulämtern oder den Sportreferaten der zuständigen Bezirksregierungen abgeklärt werden. Bei Lehr gängen, die für eine Zulassung besondere Nachweise einfordern (z. B. Erste Hilfe - Bescheinigung, etc.) müssen die Bewerber zusätzlich zur Online-Anmeldung die erforderlichen Nachweise auf dem Postweg oder per Fax an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport schicken:

Bayerisches Landesamt für Schule
Landesstelle für den Schulsport (Abteilung 4)
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
Fax: 09831 - 686-349

Bei Rückfragen bzw. für weitere Auskünfte stehen Ihnen OStR Achim Buchwald (Sachgebietsleitung), Tel: 0 98 31 – 686-340 oder E-Mail: Achim.Buchwald@las.bayern.de sowie IRin Sonya Pönitsch (stellv. Sachgebietsleitung), Tel: 0 98 31 – 686-341, E-Mail: Sonya.Poenitsch@las.bayern.de zur Verfügung.

Bei Bewerbungen für Lehrgänge, die von den Sportreferenten der Regierungen organisiert werden, gilt dasselbe Bewerbungsverfahren. Bitte beachten Sie die gesonderten Meldefristen (siehe FIBS!).

Lehrkräfte nichtstaatlicher Schulen können sich ebenfalls bewerben; die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen von den Teilnehmern getragen werden. Die Schulträger werden gebeten, diesen Betrag und die anfallenden Fahrtkosten zu übernehmen sowie die nötige Unterrichtsbefreiung zu gewähren. Auch für staatliche Lehrkräfte fallen zukünftig bei einigen Lehrgängen Eigenbeteiligungen an.