Sport nach 1: SAGs einrichten und Pauschale bis 15.10. beantragen

(24.09.2015)
Schulen und Vereine, die sich mit einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) am Kooperationsmodell Sport nach 1 beteiligen möchten, müssen sowohl für bestehende SAGs als auch für neue SAGs einen Online-Antrag für das Schuljahr 2015/16 unter www.sportnach1.de stellen. Stichtag für die Beantragung der SAG-Pauschale ist bereits am 15. Oktober 2015. Neu gegründete SAGs haben zusätzlich die Möglichkeit, Startpakete mit verschiedenen Materialien für die Sportarten Badminton, Fußball, Handball, Tischtennis und Volleyball zu beantragen, die von der Bayerischen Fördergemeinschaft und den jeweiligen Fachverbänden gefördert werden.

Kooperationsmodell Sport nach 1: SAG einrichten und SAG-Pauschale beantragen
Schulen und Vereine, die sich mit einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) am Kooperationsmodell Sport nach 1 beteiligen möchten, sollten folgende Punkte beachten:
- Die Einrichtung einer Sportarbeitsgemeinschaft ist grundsätzlich im gesamten Schuljahr möglich. Die Antragstellung erfolgt online auf www.sportnach1.de
- Auch bestehende Sportarbeitsgemeinschaften müssen in jedem Schuljahr verlängert werden: Folgevertrag einrichten!
- Nach der erfolgreichen Einrichtung des SAG-Vertrages kann die SAG-Pauschale mit der neuen Vertragsnummer bis zum 15. Oktober 2015 beantragt werden - ebenfalls online auf www.sportnach1.de

Sportartspezifische Sonderaktionen  für neu gegründete SAGs:
Auch im Schuljahr 2015/16 unterstützt die Bayerische Fördergemeinschaft für Sport in Schule und Verein gemeinsam mit den jeweiligen Fachverbänden neu gegründete Sportarbeitsgemeinschaften in den Sportarten Badminton, Fußball, Handball, Tischtennis und Volleyball mit Materialpaketen. Der Sonderaktionenantrag muss online auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de gestellt werden >> zum Sonderaktionenantrag. Die Anzahl der Materialpakete ist begrenzt.