Neuerungen im Sport-nach-1-Onlinesystem

(23.07.2019)
Um den Datenschutz vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung weiter zu verbessern, wird der Zugang zum Sport-nach-1-Meldeportal unter www.sportnach1.de ab dem Schuljahr 2019/20 durch ein besonderes Login-Verfahren – „Double-Opt-in“ genannt - geschützt. Bevor die SAG-Verträge (Neu- bzw. Folgeverträge) für das Schuljahr 2019/20 angelegt werden können, muss zunächst eine einmalige Registrierung erfolgen. Anschließend erfolgt der Zugang immer über das Login mit dem Usernamen (verifizierte Emailadresse) und dem dazugehörigen Passwort. Bitte denken Sie auch immer an die Beantwortung der Sicherheitsabfrage.

Registrierung mit dem Double-Opt-in-Verfahren

Für die einmalige Registrierung werden lediglich eine aktuelle E-Mailadresse und ein selbst gewähltes Passwort mit mindestens 8 Zeichen benötigt. Beim „Double-Opt-in“-Verfahren muss der Eintrag in einem zweiten Schritt bestätigt werden. Hierzu wird eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung an die eingetragene Kontaktadresse gesendet. Erst nachdem diese E-Mail bestätigt wurde, ist die Registrierung abgeschlossen.
Der Login-Button befindet sich rechts oben auf der Sport-nach-1-Internetseite www.sportnach1.de. Detaillierte Information zu dem neuen Double Opt-In Verfahren sind im Merkblatt zu finden.

SAG-Vertragsnummer als digitaler Schlüssel - unbedingt für alle SAG-Verträge abspeichern und aufbewahren

Die SAG-Vertragsnummern dienen zukünftig als eine Art digitaler Schlüssel zu weiteren Servicefunktionen: Nur mit der jeweils aktuell gültigen SAG-Vertragsnummer haben die Vertragspartner – Schule und Verein – Zugang zum Download- und Druckbereich sowie Einsicht in den aktuellen Vertragsstatus (Vertrag unterschrieben, Pauschale beantragt etc.). Dadurch wird die Einsichtnahme durch unbefugte Dritte verhindert.
Bitte beachten: Um einen Folgevertrag für das Schuljahr 2019/20 abschließen zu können, benötigen Sie die SAG-Vertragsnummer des Schuljahres 2018/19.

Stichtag für die Beantragung der SAG-Pauschale: 31. Oktober 2019

Die SAG-Pauschale für Neu- und Folgeverträge muss seitens der Sportvereine jedes Jahr bis zum 31. Oktober über das Online-Meldesystem Sport-nach-1 unter www.sportnach1.de gesondert beantragt werden. Sie wird einmalig für das gesamte laufende Schuljahr ausbezahlt und zwar i.d.R. im Dezember. Für die Berechnung der Pauschale werden zwei Förderkategorien gebildet:

Kategorie 1 (mit Faktor 1): 35–38 Schuljahresstunden (1 Stunde insg. 45 Minuten / Schulwoche)
Kategorie 2 (mit Faktor 2): 70–76 Schuljahresstunden (2 Stunden insg. 90 Minuten / Schulwoche)

Für Rückfragen steht Ihnen der Sachgebietsleiter "Sport in Schule und Verein", Herr IR Achim Engelking, zur Verfügung:
E-Mail: a.engelking@laspo.de, Telefon: 089/216345-25

>> Merkblatt als pdf-Datei