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Sonderaktion 2018: Sportgroßgeräteförderung für SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports Mit den zusätzlich im Nachtragshaushalt 2018 vom Bayerischen Landtag zur Verfügung gestellten Sondermitteln können im Schuljahr 2018/19 SAG-Neugründungen im Bereich des Inklusionssports eine Sportgroßgeräteförderung als Anschubfinanzierung erhalten.
Die Förderung beträgt 50% der zuwendungsfähigen Kosten und ist auf maximal 10.000,- € begrenzt. Antragsverfahren und Voraussetzungen:
Anträge auf Sportgroßgeräteförderung sind durch die Vereine (Vorstand des Hauptvereins) analog zur Antragstellung des SAG-Neuvertrags mit entsprechendem Online-Formular unter www.sportnach1.de an die Bayerische Landesstelle für den Schulsport zu richten. Die Antragstellung des SAG-Neuvertrages für das Schuljahr 2018/19 ist ab 04. Juni 2018 möglich. Auf einen Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Folgendes ist zu beachten:
• Ein Zuschuss für Sportgeräte wird nur Vereinen gewährt, die eine längerfristige Kooperation mit der Schule anstreben. Kommt die SAG im Schuljahr 2018/19 nicht zustande, muss der Zuschuss zurückerstattet werden.
• Die Geräte sollen sowohl im Schulsport als auch im Vereinssport genutzt werden können.
• Die Unterbringungsmöglichkeit der beantragten Geräte in den vorhandenen Räumlichkeiten ist nachzuweisen.
• Die Einhaltung der Vergaberichtlinien obliegt dem antragsstellenden Verein.
• Als Nachweis der Gerätebeschaffung ist die Rechnung in Kopie unverzüglich bei der Landesstelle vorzulegen.
• Der Bewilligungsbescheid ist abzuwarten. Eine Beschaffung vor Antragstellung schließt eine Bezuschussung aus. Als Beschaffung gilt bereits die Unterschrift auf dem Kaufvertrag.
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