SPORTKLETTERN – Aktuelles und Änderungen
Die Unterweisung von Schülerinnen und Schülern im sportlichen Handlungsfeld „Sportklettern“ setzt entsprechend der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Sicherheit im Sportunterricht“ vom 8. April 2003 (KWMBl I. 2003, S. 202) und den Bestimmungen des Lehrplans eine entsprechende fachliche Qualifikation voraus. Durch die Umstrukturierung der Trainer-C-Ausbildung des DAV, d.h. die Einführung einer reinen Indoor-Lizenz im Bereich des Sportkletterns, Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor, stellen sich die Qualifikationsanforderungen im sportlichen Handlungsfeld „Sportklettern“ ab dem Schuljahr 2021/22 wie folgt dar (Neuerungen gelb hinterlegt).
Bisherige „Kletterbetreuer“ werden gebeten, die Weiterqualifizierung entweder im Rahmen der verbandlichen Strukturen oder durch die Weiterbildung Sportklettern im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung rechtzeitig einzuplanen. Entsprechende Maßnahmen werden seitens der LASPO angeboten. Zusammen mit der Übergangsfrist, 2020/21, ist damit die Möglichkeit der nahtlosen Fortführung gegeben.

Durch die neue DAV-Ausbildungskonzeption besteht für Interessierte darüber hinaus die Anerkennungsmöglichkeit einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung Sportklettern der Staatlichen Lehrerfortbildung als Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor durch den DAV (Näheres siehe hierzu 3.).

1.    Qualifikationsanforderungen
1.1.    Klettern im Basissportunterricht (BSU) sowie in der Oberstufe des Gymnasiums
a)    Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen und der Unterrichtsberechtigung im Fach Sport:

 
 erfolgreich absolvierte Prüfung im sportlichen Handlungsfeld „Sportklettern“ im Rahmen des Studiums des Fachs Sport für ein Lehramt an  öffentlichen Schulen
 „Weiterbildung Sportklettern“ im Rahmen der Staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht (LASPO)
 Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor/ Trainer C Sportklettern Leistungssport
 (nach alter DAV Ausbildungsstruktur Trainer C Sportklettern Breitensport)
 Ausbildung zum Staatlich geprüften Berg- und Skiführer

b)    Sportlehrerinnen und Sportlehrer mit einer freiberuflichen Qualifikation im Bereich Sport (nach Genehmigung des Einsatzes im Sportunterricht):
 
 erfolgreich absolvierte Prüfung im sportlichen Handlungsfeld „Sportklettern“ im Rahmen des Studiums bzw. des Ausbildungsgangs
 Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor/ Trainer C Sportklettern Leistungssport
 (nach alter DAV Ausbildungsstruktur Trainer C Sportklettern Breitensport)
 Ausbildung zum Staatlich geprüften Berg- und Skiführer

1.2.    Klettern im Rahmen des Differenzierten Sportunterrichts (DSU), des Sports im Ganztag und im Sport-nach-1-Modell

Zusätzlich zu den unter 1.1. genannten Sportlehrkräften können auch Lehrkräfte ohne Unterrichtsberechtigung im Fach Sport oder externes Personal eingesetzt werden, sofern sie über eine der nachfolgenden Qualifikationen verfügen:
 
 Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor/ Trainer C Sportklettern Leistungssport
(nach alter DAV Ausbildungsstruktur Trainer C Sportklettern Breitensport)
 Ausbildung zum Staatlich geprüften Berg- und Skiführer

Die außerschulischen, verbandlichen Qualifikationen müssen gültig sein. Die Gültigkeit bestimmt sich nach den einschlägigen verbandlichen Regelungen, Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor z.B. drei Jahre (Trainer C). Zum Erhalt der Gültigkeit sind entsprechende verbandliche Fortbildungen erforderlich.
Bzgl. der übrigen Qualifikationen wird auf die allgemeine Verpflichtung der Lehrkräfte zur Fortbildung gem. Art. 66 Abs. 2 Satz 2 Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie Art. 20 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) i.V.m. § 9a Abs. 2 Lehrerdienstordnung (LDO) verwiesen. Der regelmäßige Besuch entsprechender Fortbildungen wird empfohlen. In diesem Zusammenhang wird auf die Fortbildung „Aktuelle Entwicklungen in der Sicherungstechnik“ der Staatlichen Lehrerfortbildung aufmerksam gemacht.

2.    DSU-Lehrplan Sportklettern

Im Rahmen der Lehrplanarbeiten für den Lehrplan Plus wurden die Lehrpläne für den Differenzierten Sportunterricht in allen für den DSU genehmigten Sportarten überarbeitet – darunter auch der Lehrplan „Sportklettern“. Die Lehrpläne für den differenzierten Sportunterricht können für die entsprechenden Schularten eingesehen werden unter: https://www.lehrplanplus.bayern.de/fach/sport/inhalt/fachlehrplaene.

3.    Anerkennung einer Weiterbildung Sportklettern als Trainer C durch den DAV

Für die Anerkennung einer Weiterbildung Sportklettern der staatlichen Lehrerfortbildung als Trainer C Sportklettern Breitensport Indoor hat der DAV folgende Voraussetzungen formuliert:
-    Der Weiterbildungslehrgang liegt nicht mehr als drei Jahre zurück.
-    Ältere Weiterbildungslehrgänge können nur anerkannt werden, wenn zusätzlich eine mindestens zweitägige Fortbildung zur aktuellen Entwicklung im Sportklettern (z.B. „Sicherheit im Sportklettern“) der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport oder eine gleichwertige Pflichtfortbildung des DAV (15 UE), jeweils nicht älter als drei Jahre nachgewiesen wird.
-    Mitgliedschaft im DAV
-    Tätigkeit in einer DAV-Sektion
 
Vorgehen:
-    Vorlage Bestätigung über bestandene Lehrerfortbildung
-    Vorlage Kopie des DAV-Mitgliedsausweises
-    Vorlage Bestätigungsschreiben einer DAV-Sektion/DAV-Kletterhalle über ehrenamtliche Tätigkeit
-    formloser Antrag mit Verweis auf die Vereinbarung an den DAV:
           Deutscher Alpenverein
           Ressort Bildung
           Von-Kahr-Str. 2-4
           80997 München
-    Hinweis: Ab Lizenzanerkennung gilt für den Lizenzerhalt die gängige Fortbildungspflicht des DAV.                

>> Merkblatt als pdf-Datei