Voraussetzungen für die Anerkennung als Stützpunkt:

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

1. Für die Anerkennung oder die Verlängerung als Stützpunktschule wird u.a. die ASD-basierte Angabe der durchschnittlichen Anzahl der Sportstunden einer Schülerin/eines Schülers in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 je Woche gem. ASD (ehemals Sportindex) herangezogen.

2. Regelmäßige Durchführung der Stützpunktsportart im DSU im laufenden Schuljahr über den in der Stundentafel verankerten Pflichtsportunterricht hinaus im Umfang von mindestens 4 Wochenstunden.

3. Durchführung einer SAG in der Stützpunktsportart seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung. Die SAG muss neben dem Differenzierten Sportunterricht in der Stützpunktsportart fortbestehen und bis 31. Oktober unter www.sportnach1.de eingerichtet sein.

4. Überdurchschnittliche Beteiligung und Erfolge bei Schulsportwettbewerben in der Stützpunktsportart in den zurückliegenden Schuljahren (dies gilt nur für Sportarten, die auch als Schulsportwettbewerbe in Bayern durchgeführt werden; vgl. Online-Broschüre Schulsport-Wettbewerbe in Bayern www.laspo.de/broschuere).

5. Die Fördermöglichkeit der Talente muss über den örtlichen Verein hinaus grundsätzlich auch durch den entsprechenden Fachverband des BLSV gewährleistet sein.