Reisekostenabrechnung Wettbewerbe

Reisekostenabrechnung Wettbewerbe

Bei der Durchführung der Schulsportwettbewerbe werden insbesondere folgende Leistungen über die Landesstelle für den Schulsport  abgerechnet:
 

  • Reisekosten 

(z.B. für Mannschaftsbetreuer und Organisatoren) nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24.April 2001 (GVBl S. 133) und weiteren einschlägigen Vorschriften.
Hierzu zählen Fahrkosten mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln.

  • Deutsche Bahn AG (bitte beachten Sie die Aktion "Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt").
  • Zubringerkosten zum nächstgelegenen Bahnhof sowie Fahrkosten am Veranstaltungsort mit S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn oder Linienbussen.

Die Inanspruchnahme von privaten Busunternehmen oder die Benutzung eigener Pkws darf nur mit ausdrücklicher (schriftlicher) Genehmigung der verantwortlichen Stellen erfolgen.

Tagegeld und ggf. Übernachtungsgeld (nur bei mehrtägigen Veranstaltungen) wird nach den Artikeln 8, 9 und 11 BayRKG in der jeweils gültigen Fassung gewährt. Dabei sind die seit 1.1.1996 maßgebenden steuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.

Bitte benutzen Sie hierzu die folgenden Formulare:

Antrag zur Genehmigung einer Dienstreise
für Betreuer, Organisatoren und Sitzungsteilnehmer

Fahrkostenabrechnung
nur für Qualifikationswettbewerbe, Landes- und Bundesfinale sowie eingeschränkt für Bezirksfinale (best. Sportarten)

Abrechnungsformblatt für Tagegeld und Fahrkosten bei Nutzung eines Privat-Pkws

Wichtiger Hinweis: Die Reisekostenerstattung kann nur mit Dienstreisegenehmigung (s.o.) erfolgen (Formblatt bitte unbedingt beifügen).
 

  • Organisationskosten:
  • Kampfrichter-, Schiedsrichter- und Helfergebühren
  • Gerätemiete
  • Sachbedarf
  • Porto-, Telefon- und Telefaxkosten
  • Dienstleistungen

Reisekostenabrechnung Lehrerfortbildung

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer:

Lehrkräfte im staatlichen Dienstverhältnis, die an einer Maßnahme der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht der Landesstelle für den Schulsport (ein- oder mehrtätig) teilnehmen, können nach Art. 24 des Bayerischen Reisekostengesetzes (BayRKG) vom 24. April 2001 (GVBl S. 133) folgende Auslagen erhalten:

Fahrkosten

  • Erstattung der notwendigen Fahrkosten nach Art. 5 BayRKG bis zur Höhe von 90 v.H. der Kosten der zweiten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (DB). Die Großkundenrabatt-(GKR)-Kundennummer (siehe Einladungsschreiben zum Lehrgang) ist am Fahrkartenschalter anzugeben. Bitte beachten Sie die Aktion "Schulsport + Bahn. Die Verbindung stimmt"
  • Beim Benutzen eines eigenen Pkw wird ab dem 1. August 2008 eine Wegstrecken-
    entschädigung in Höhe von 12,5 Cent / km und ggf. eine Mitnahmeentschädigung gewährt.
  • Seit dem 1. April 2010 erfolgt die Erstattung der Fahrkosten maximal ab dem Dienstort.

Übernachtungskosten werden vom Staat ebenfalls übernommen.

Hinweise für Lehrgangsteilnehmer, Referenten und Lehrgangsleiter:

  • Bitte beachten Sie, dass die steuerpflichtigen Anteile der Reisekosten an die zuständigen Bezügestellen gemeldet werden müssen. Die Anschrift der Bezügestelle ist unbedingt erforderlich.
  • Für jeden staatlichen Lehrgang ist das Geschäftszeichen anzugeben.

Bitte verwenden Sie für die Abrechnung den entsprechenden Vordruck:

Antrag auf Reisekostenvergütung (für Teilnehmer)

Antrag auf Genehmigung einer Dienstreise für Referenten

Antrag auf Reisekostenvergütung (für Referenten und Lehrgangsleiter)

Abrechnungsvordruck für Honorar und Sachkosten (für Referenten und Lehrgangsleiter)