Antragstellung für Stützpunktschulen: Anerkennung und Verlängerung bis 15. Februar

(07.01.2016)
Bitte beachten: Die Antragsfrist für die Anerkennung und für die Verlängerung als Stützpunktschule endet am 15. Februar 2016. Neben den allgemeinen Kriterien gehört auch eine SAG im laufenden Schuljahr zu den Voraussetzungen. Die Antragstellung erfolgt unter www.sportnach1.de. Antragsteller sind ausschließlich Schulen.


Stützpunkte stellen im Rahmen des Kooperationsmodells die leistungssportliche Ausrichtung dar. Sie verfolgen eine sportartspezifische Talentsichtung und Talentförderung unter gleichzeitiger Berücksichtigung einer optimalen schulischen Entwicklung.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

1. Die Anerkennung oder die Verlängerung als Stützpunktschule setzt in jedem Fall voraus, dass die Schule einen Sportindex vorweisen kann, der mindestens den in den Schreiben zur Klassenbildung bzw. zur vorläufigen Unterrichtsübersicht enthaltenen Indexvorgaben des Staatsministeriums entspricht.

2. Regelmäßige Durchführung der Stützpunktsportart im DSU (mindestens 4 Wochenstunden) des laufenden Schuljahres.

3. Durchführung einer Sportarbeitsgemeinschaft (SAG) in der Stützpunktsportart seit mindestens einem Jahr vor der Antragstellung.

4. Überdurchschnittliche Beteiligung und Erfolge bei Schulsportwettbewerben in der Stützpunktsportart in den zurückliegenden Schuljahren (dies gilt nur für Sportarten, die auch als Schulsportwettbewerbe in Bayern durchgeführt werden; vgl. Broschüre Schulsport-Wettbewerbe in Bayern) sowie die Teilnahme am Mentorenprogramm.

5. Die Fördermöglichkeit der Talente muss über den örtlichen Verein grundsätzlich auch durch den entsprechenden Fachverband des BLSV gewährleistet sein.

6. Letzter Antragstermin: 15. Februar 2016

Die Entscheidung wird den Schulen durch das Kultusministerium rechtzeitig vor der Stundenplangestaltung für das neue Schuljahr bekanntgegeben.