Bundesjugendspiele: Hinweis zur Vergabe der Ehrenurkunden

(19.01.2017)
Am 12.02.2017 findet die Wahl des/der Bundespräsidenten/-präsidentin statt. Da die Bundesjugendspiele ganzjährig stattfinden können, legen die Länder bzw. die jeweiligen Schulen die Durchführung sehr unterschiedlich fest. Deshalb wird um Beachtung nachstehender Hinweise gebeten: Gemäß Regelwerk sind stets Ehrenurkunden mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten zu vergeben.


Gemäß Regelwerk sind stets Ehrenurkunden mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten zu vergeben. Ehrenurkunden mit der Unterschrift von Herrn Bundespräsident Joachim Gauck können bis zur Beendigung der Amtszeit am 18. März 2017 vergeben werden, sofern die Bundesjugendspiele bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführt wurden.

Sofern die Bundesjugendspiele im Zeitraumes vom Tag des Amtsantritts des/der Amtsnachfolgers/-nachfolgerin am 19. März 2017 bis zur Verfügbarkeit der neuen Ehrenurkunden stattfinden, ist die Vergabe der Ehrenurkunden mit der Unterschrift von Herrn Gauck nicht mehr möglich und deshalb unverzüglich zu stoppen. Die Ehrenurkunden mit der Unterschrift des/der neuen Bundespräsidenten/-präsidentin sind in jedem Fall an die Schülerinnen und Schüler später nachzureichen. Sieger- und Teilnahmeurkunden sind hiervon nicht betroffen und können durchgängig vergeben werden.
 
Sobald der/die neue Präsident/in im Amt ist, wird das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unverzüglich die Beschaffung der neuen Ehrenurkunden einleiten. Der Prozess wird erfahrungsgemäß insgesamt ca. acht bis zehn Wochen in Anspruch nehmen, so dass die Ehrenurkunden mit der Unterschrift des/der neuen Bundespräsidenten/-präsidentin voraussichtlich Anfang/Mitte Mai 2017 wieder zur Verfügung stehen. Eine entsprechende Information erfolgt zu gegebener Zeit mit gesonderter E-Mail und über die Webseite www.bundesjugendspiele.de unter der Rubrik „Aktuelles“.