• Vereinspauschale und SAG-Pauschale sind die Bezuschussungsmöglichkeiten für Vereine.
  • Die Vereinspauschale wird über die Landratsämter zum März des jeweiligen Jahres abgerechnet.
  • Darüber hinaus werden für die Durchführung von Sportarbeitsgemeinschaften (SAG) in Zusammenarbeit mit den Schulen SAG-Pauschalen gewährt. Sie müssen über www.sportnach1.de bis spätestens 31. Oktober beantragt werden.
  • Im Schuljahr 2020/21 wurden folgende SAG-Pauschalen ausgezahlt:
    • Kategorie 1: 94,25 €
    • Kategorie 2: 188,50 €
    • 377 € doppelte Pauschale für SAGs im Schwimmen im Grundschulbereich
  • Die Berechnung der SAG-Pauschale erfolgt jährlich neu ohne Rechtspflicht. Sie bezieht sowohl die Anzahl der pro Schuljahr gehaltenen Stunden einer SAG als auch den zur Verfügung stehenden Haushaltsbetrag mit ein. Die SAG-Pauschale kann entsprechend differieren.

Das Verfahren für die Beantragung der SAG-Pauschale finden Sie hier.